Jantzon & Hocke
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Jantzon & Hocke KG, 27232 Sulingen

§ 1 – Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
  2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
  4. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  5. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

§ 2 – Preise – Zahlungsbedingungen

  1. Der angebotene Preis ist bindend.
  2. Ist der Kunde Unternehmer, geben wir lediglich den Nettopreis an. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist somit nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  3. Ist der Kunde Verbraucher, sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder Materialkosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
  4. Ist der Kunde Unternehmer gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
  5. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Zahlung innerhalb einer vereinbarten Frist und ohne jeden Abzug oder zu sofort und ohne jeden Abzug zu leisten; falls Schecks hereingenommen werden, gelten diese erst dann als Zahlung, wenn die Einlösung erfolgt ist.
  6. Ist der Kunde Verbraucher, so sind unsere Rechnungen innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
  7. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  8. Bei vom Käufer zu vertretenden Minderabnahmen, die mehr als 10 % von der Bestellung nach unten abweichen, behalten wir uns das Recht vor, die erhöhten Frachtkosten entsprechend gültiger Preisstaffel weiter zu belasten.
  9. Jantzon und Kunde vereinbaren hiermit, dass Jantzon abweichend von den SEPA-Richtlinien dem Kunden mindestens einen Tag vor Belastung des Kontos des Kunden mit den offenen Beträgen mitteilt, mit welchem Betrag das Konto belastet werden wird, damit der Kunde die Möglichkeit hat, eine ausreichende Deckung des Kontos sicherzustellen.

§ 3 – Lieferzeit

  1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
  2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Maßgebend für den Nachweis der verladenen Mengen gegenüber einem Kaufmann ist das bei der Verladestelle festgestellte Maß bzw. Gewicht. Bei Anlieferung von Heizöl EL oder Kraftstoffen im Tankwagen ist die mittels geeichtem Durchlaufzähler festgestellte Liefermenge bindend.
  4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
  5. Sofern die Voraussetzungen von Abs. 4 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  6. Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er bezüglich des bis dahin noch nicht gelieferten Teils der Ware vom Vertrag zurücktreten.
  7. Wird durch höhere Gewalt oder sonstige, außerhalb unseres Einflussbereiches liegende, in- oder ausländische Ereignisse oder Umstände (z.B. Krieg, Unruhen, Sabotage, Betriebsstörungen, Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, Versorgungs-, Transport- oder Lagerstörungen, Warenverknappung) uns oder unseren Lieferanten die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen den Umständen nach erheblich erschwert oder vorübergehend unmöglich gemacht, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl die Lieferung um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben und im Falle einer länger dauernden, nicht absehbaren Lieferverzögerung oder endgültigen Unmöglichkeit vom Vertrag zurückzutreten. Wir werden solche Störungen unverzüglich anzeigen; bereits erbrachte Gegenleistungen des Käufers werden unverzüglich zurückerstattet.
  8. Wir sind nicht verpflichtet, die ausgefallenen Mengen im Sinne von Abs. 7 nachzuliefern.
  9. Der Kunde kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn wir auf seine Aufforderung nicht erklären, ob wir zurücktreten oder binnen einer angemessenen Frist nachliefern wollen.
  10. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  11. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

§ 4 – Haftung für Mängel

  1. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  2. Ist der Kunde Verbraucher, haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus den Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte; das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.
  3. Für die Eignung der zu befüllenden Gebinde und Anlagen (z.B. Sauberkeit, Dichtigkeit, Füllmenge) ist der Kunde verantwortlich. Er hat die richtigen Verbindungen und Anschlüsse von Transportfahrzeugen zu den Tanks sicherzustellen.
  4. Mängelanzeigen können nur berücksichtigt werden, wenn sich beim Kunden ein zur Nachprüfung durch uns oder das belieferte Werk ausreichender oder unvermischter Rest der Ware befindet.
  5. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
  6. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
  7. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  8. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  9. Soweit dem Besteller ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Abs. 6 auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  10. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  11. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
  12. Ist der Kunde Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.

§ 5 – Gesamthaftung

  1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 4 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
  2. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 6 – Eigentumsvorbehaltssicherung

  1. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten sowie an allen künftig zu liefernden Waren bis zur vollen Bezahlung sämtlicher vom Kunden und die mit ihm verbundenen Unternehmen geschuldeten Beträge, einschließlich künftig entstehender Forderungen aus den gegenseitigen Geschäftsverbindungen, vor.
  2. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
  4. Wird im Wege der Tankumschreibung verkauft, so gehen das Miteigentum des Verkäufers und sein Herausgabeanspruch gegenüber dem Lagerhalter auf den Kunden über.
  5. Der Kunde verpflichtet sich, die Vorbehaltsware mit erforderlicher Sorgfalt zu verwahren.
  6. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
  7. Solange der Kunde und die mit ihm verbundenen Unternehmen ihren Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommen ist er berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Der Kunde tritt hiermit seine Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist, ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren weiterveräußert, so gilt die Vorausabtretung nur in Höhe des Bruttorechnungswertes unserer Vorbehaltsware. Erwirbt ein Dritter das Alleineigentum an der neuen Sache, so tritt schon jetzt der Kunde seine Ansprüche gegen den Dritten in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde und die mit ihm verbundenen Unternehmen ihren Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommen, nicht in Zahlungsverzug geraten und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
  8. Gelangt der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, entfällt sein Recht zum Besitz an derjenigen Vorbehaltsware, deren Lieferung der Kaufpreisforderung zu Grunde lag. Der Kunde hat sie auf unser Verlangen einstweilig bis zur vollständigen Zahlung des entsprechenden Kaufpreises herauszugeben. Für diesen Fall gestattet er uns bereits jetzt, die entsprechende Ware aus seinem Lagerbehälter in unsere Transportmittel umzupumpen.
  9. Bei tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Vermögensverschlechterung bei oder nach Vertragsabschluss oder bei Zahlungsverzug des Kunden können wir Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen. Kommt der Kunde dem Verlangen nicht nach, können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche die Lieferung einstellen.
  10. Wird die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet, verbunden, vermischt oder vermengt, so erwerben wir das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Sachen.
  11. Sicherungshalber abgetretene Forderungen, deren Wert unsere Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, werden wir in Höhe des dieser Grenze übersteigenden Betrages auf Verlangen freigeben.

§ 7 – Datenschutz

Die Jantzon & Hocke KG nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln personenbezogene Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften gemäß der EU DSGVO und dem BDSG. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Unternehmensseite unter datenschutz.jantzon.de.

§ 8 – Streitbeilegungsverfahren

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder verpflichtet noch bereit. Nur in unserer Eigenschaft als Strom- oder Gaslieferant, bei Strom- und Gaslieferungen an Verbraucher, sind wir zur Teilnahme an einem Streitbeilegungs-Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet, die Informationen finden Sie in den AGB für Strom- und Gaslieferungen und in unserem Webseiten-Impressum.

§ 9 – Gerichtsstand – Erfüllungsort

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
  3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Sulingen Erfüllungsort.

Stand dieser AGB: September 2021

Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten können Sie einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) unter www.bfeeonline.de geführten Anbieterliste sowie dort ebenfalls veröffentlichten Berichten zur Information der Marktteilnehmer entnehmen.

Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen, von denen Sie weiterführende Informationen über Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, Endkunden-Vergleichsprofile, technische Gerätespezifikationen, etc. erhalten können, finden Sie unter www.oelheizung.info sowie unter www.energiespartipps-oel.de/waerme sowie unter www.energiespartipps-festbrennstoffe.de sowie unter www.energiespartipps-oel.de/auto.

Bei Fernabsatzverträgen besteht für Verbraucher ein Widerrufsrecht, außer beim Heizölkauf. Beim Heizölkauf besteht das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucherkunden nicht, weil auf Verträge über die Lieferung von Heizöl der Ausschlussgrund des §312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anwendbar ist. Verbraucher/Private Kunden können ihre auf Abschluss des Vertrages über Heizöl gerichtete Willenserklärung also nicht widerrufen. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular finden Sie auf unserer Internetseite www.jantzon.de/AGB/Widerrufsrecht.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Jantzon Tankstellen GmbH, Friedrich-Tietjen-Straße 15 • D-27232 Sulingen

1. Geltungsbereich – Definitionen

  1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsgeschäfte mit unseren Vertragspartnern. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.
  2. Nach diesen AGB sind Vertragspartner nur Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

2. Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote in Prospekten, Anzeigen oder in elektronischen Medien sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich; sie stellen eine Aufforderung dar, uns ein verbindliches Angebot zu unterbreiten.
  2. Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch Ausführung angenommen. Unsere Rechnungsstellung gilt jedenfalls als schriftliche Auftragsbestätigung. Änderungen und Ergänzungen des Auftrages sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
  3. Die in unserer Auftragsbestätigung mitgeteilten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften der Ware bzw. der Leistungen abschließend fest. Erklärungen, die wir im Zusammenhang mit einem Vertrag, etwa in Leistungsbeschreibungen oder Produktspezifikationen abgeben, bedeuten regelmäßig nicht die Übernahme einer Garantie im Rechtssinne, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich schriftlich und bezeichnen sie als solche.

3. Preise – Preisänderungen

  1. Unsere Preise gelten ab unserem Lager, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die mit dem Versand ab unserem Lager verbundenen Kosten werden gesondert berechnet und sind vom Vertragspartner zu tragen, es sei denn, die Versandkosten überschreiten ein angemessenes Verhältnis zum Wert der zu liefernden Ware.
  2. Wir sind berechtigt, unsere Preise für Leistungen anzupassen, wenn diese mehr als vier Monate nach Abschluss des Vertrages erbracht werden sollen. Die Preisanpassung soll den sich nach Vertragsabschluss eingetretenen Kostensenkungen oder -erhöhungen, insbesondere bei Arbeits-, Rohstoff-, Material- und Transportkosten oder bei Abgaben zu entsprechen. Auf Nachfrage werden wir dies dem Vertragspartner nachweisen. Übersteigt der angepasste Preis den bei Vertragsabschluss vereinbarten um mehr als 10 %, ist der Vertragspartner berechtigt, innerhalb von 14 Tage nach unserer Mitteilung über die Preisanpassung, spätestens aber 48 Stunden vor Ausführung des Geschäfts, vom Vertrag zurückzutreten.

4. Lieferzeiten

  1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.
  2. Wir sind zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt, soweit sie unserem Vertragspartner zumutbar sind.
  3. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir trotz Abschlusses eines entsprechenden Deckungsgeschäftes die Lieferung oder Leistung eines Dritten, die erforderlich ist, um unsere Lieferung an unseren Vertragspartner erfüllen zu können, nicht oder nicht rechtzeitig erhalten und uns daran kein Verschulden trifft. Hierüber werden wir unseren Vertragspartner unverzüglich benachrichtigen und ebenso unverzüglich unser Rücktrittsrecht ausüben.
  4. Beruht die Nichteinhaltung von Fristen auf höherer Gewalt, z.B. Krieg, Aufruhr oder ähnlichen Ereignissen, wie z.B. Streik, Aussperrung, verlängern sich die Fristen angemessen.
  5. Bei Verzögerung der Leistung haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn uns, unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden trifft. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird unsere Haftung auf Schadensersatz neben und statt der Leistung wegen Verzögerung auf 5 % des Wertes des von der Verzögerung betroffenen Teils der Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners sind – auch nach Ablauf einer uns gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen.

5. Versand und Gefahrübergang

  1. Die Leistungsgefahr geht auf unseren Vertragspartner über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, oder zwecks Versand unser Lager verlassen hat, es sei denn, es ist Lieferung „frei Haus“ vereinbart. Auf Wunsch des Vertragspartners sind wir berechtigt, Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung zu versichern.
  2. Wird der Versand auf Wunsch des Vertragspartners verzögert, geht die Gefahr mit unserer Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

6. Mitwirkungspflichten des Vertragspartners vor, bei und nach der Lieferung

  1. Der Vertragspartner ist verpflichtet,
    1. den ungehinderten Zugang zu seinem Lagerraum und seinen Tankvorrichtungen zu gewährleisten und Gefährdungen auszuschließen,
    2. für einen ordnungsgemäßen Zustand seiner Lagervorrichtungen, insbesondere der Tanks, Sorge zu tragen, diese laufend auf äußerlich sichtbare Schäden hin selbst zu kontrollieren, ihre Funktionsfähigkeit und Sicherheit fachkundig überwachen zu lassen und die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Vorrichtungen durch laufende Wartung zu gewährleisten,
    3. für eine einwandfreie Funktionsfähigkeit des an seiner Tankvorrichtung installierten Grenzwertgebers Sorge zu tragen und
    4. ihm bekannte Störungen vor Beginn des Einfüllvorganges mitzuteilen sowie über die Art und Qualität des früheren Inhalts des Lagerbehältnisses und die Menge rückständiger Tankinhalte zu informieren. Dies gilt insbesondere hinsichtlich etwaiger rückständiger Tankinhalte, die atypisch sind mit denen nicht zu rechnen ist und die geeignet sind, zu Gasbildungen zu führen oder Explosionsgefahren herbeizuführen.
  2. Der Vertragspartner verpflichtet sich uns gegenüber, Schmierstoffe nicht als Heiz- oder Kraftstoffe oder zur Herstellung solcher Produkte zu verwenden. Der Vertragspartner ist darüber hinaus verpflichtet, kein Heizöl zum Betrieb von Kraftfahrzeugen zu verwenden.
  3. Verletzt der Vertragspartner diese Pflichten, so hat er uns den hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen und uns gegebenenfalls von etwaigen Schadensersatzpflichten gegenüber Dritten freizustellen.

7. Behältnisse

  1. Unsere Waren werden, sofern die Behältnisse nicht ausdrücklich als Leihgebinde bezeichnet werden, in Einweggebinden geliefert, die in das Eigentum des Vertragspartners übergehen, soweit wir nicht gesetzlich zur Rücknahme verpflichtet sind. Bei Leihgebinden ist der Vertragspartner verpflichtet, diese nach Verbrauch der gelieferten Stoffe unverzüglich oder zum vertraglich vereinbarten Ablauftermin zurückzugeben. Gibt der Vertragspartner ihm leihweise überlassene Gebinde nicht entsprechend diesen Regelungen zurück, sind wir berechtigt, Schadensersatz zu verlangen.
  2. Die Gebinde, die uns zurückzugeben sind oder zu deren Rücknahme wir verpflichtet sind, müssen vom Vertragspartner restentleert sein, das heißt bei flüssigen Füllstoffen tropffrei, bei pastösen spachtelrein, bei pulvrigen rieselfrei und frei von sonstigen Fremdstoffen. Die Gebinde müssen unbeschädigt und verschlossen zum Versand bereitgestellt werden. Wir sind berechtigt, mit dem Vertragspartner einen Termin oder eine Frist für die Rückgabe von Gebinden zu vereinbaren.
  3. Bei den auf unseren Verkaufsgebinden angegebenen Inhaltsmengen in Litern handelt es sich um Inhaltsmengen bei einer Produkttemperatur von 15°C, ermittelt anhand der Dichte des jeweiligen Produktes, bei Inhaltsangaben in Kilogramm um das tatsächliche Netto-Füllgewicht.

8. Pflichten und Rechte des Vertragspartners wegen Mängeln

  1. Der Vertragspartner oder der von ihm bestimmte Empfänger sind verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Mängel sind uns unverzüglich anzuzeigen.
  2. Hat die gelieferte Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung oder fehlen der Ware Eigenschaften, die der Vertragspartner nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten kann, leisten wir grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Ware. Mehrfache Nachlieferung ist zulässig.
  3. Schlägt zweifache Nachlieferung fehl, kann der Vertragspartner nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Verjährungsfrist beträgt 1 Jahr ab Ablieferung.

9. Haftungsbegrenzung

  1. Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von uns garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Vertragspartner gegen solche Schäden abzusichern.
  3. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 4.5, 9.1 und 9.2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen unseres arglistigen Verhaltens entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  4. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

10. Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen den Vertragspartner jetzt oder zukünftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware).
  2. Der Vertragspartner als Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Die aus einem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z. B. Versicherungsfall, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehende Forderung tritt der Vertragspartner bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Er ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen in seinem Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Ein Widerruf kann erfolgen, wenn unser Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht, nicht vollständig oder nicht zeitgerecht nachkommt.
    In diesen Fall sind wir berechtigt, dem Vertragspartner unter Setzung einer angemessenen Frist anzudrohen, dass der Forderungseinzug durch uns oder von uns beauftragte Dritte erfolgen wird, wenn die Frist fruchtlos verstreicht. Tritt dieser Umstand ein, sind wir bevollmächtigt, die Abnehmer des Vertragspartners über die Abtretung zu informieren und die Forderungen selbst einzuziehen. Unser Vertragspartner ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der ihm zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zur Verfügung zu stellen und uns alle für den Einzug der abgetretenen Forderungen erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.
  3. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen vermischt, vermengt oder verbunden, erwirbt der Vertragspartner an der entstehenden neuen Sache das Miteigentum in dem Verhältnis, das dem Anteil an der Menge der Vorbehaltsware im Verhältnis zu den fremden Sachen entspricht, mit dem Vermischung, Vermengung oder Verbindung erfolgt ist.
  4. Der Erwerber von Vorbehaltsware tritt hiermit alle Forderungen, die ihm gegenüber seinen Vertragspartnern oder Dritten zustehen, unter Einschluss von Umsatzsteuer und sonstigen Nebenrechten – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – an uns ab. Diese Abtretung gilt sowohl für den Fall, dass die Ware vermischt, als auch unvermischt weiterverkauft wird. Darüber hinaus werden die die Vorbehaltsware betreffenden Ansprüche auf Steuerentlastung an uns abgetreten.
  5. Verliert unser Vertragspartner das Eigentum an der Vorbehaltsware, weil diese im Zusammenhang mit einem sonstigen Rechtsgeschäft des Vertragspartners untergeht, tritt er an uns etwaige, ihm aus diesem Rechtsgeschäft zustehende Forderungen schon jetzt in Höhe des Rechnungsendbetrages (inkl. Umsatzsteuer) für die Lieferungen an seinen Kunden zur Sicherung ab.
  6. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, hat der Vertragspartner auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.
  7. Verhält sich der Vertragspartner vertragswidrig – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

11. Zahlungen – Aufrechnung

  1. Unsere Rechnungen sind, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig.
  2. Unsere Auslieferungsfahrer sind zum Inkasso des in unseren Rechnungen ausgewiesenen Zahlungsbetrages bevollmächtigt.
  3. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Scheck-, Wechsel-, und Diskontspesen und -provisionen gehen zu Lasten des Vertragspartners und sind sofort fällig.
  4. Wir sind – auch bei anders lautender Zahlungsbestimmung – berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Verbindlichkeiten des Vertragspartners zu verrechnen; sind bereits Kosten und/oder Zinsen entstanden, sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Erfolgt unsere Verrechnung abweichend von einer Zahlungsbestimmung, werden wir den Vertragspartner über die Art der Verrechnung informieren.
  5. Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Vertragspartner jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

12. Datenschutz

Die Jantzon Tankstellen GmbH nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln personenbezogene Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften gemäß der EU DSGVO und dem BDSG. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Unternehmensseite unter datenschutz.jantzon.de.

13. Streitbeilegungsverfahren

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder verpflichtet noch bereit. Nur in unserer Eigenschaft als Strom- oder Gaslieferant, bei Strom- und Gaslieferungen an Verbraucher, sind wir zur Teilnahme an einem Streitbeilegungs-Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet, die Informationen finden Sie in den AGB für Strom- und Gaslieferungen und in unserem Webseiten-Impressum.

14. Anwendbares Recht – Erfüllungsort – Gerichtsstand – Datenerfassung

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
  2. Ist der Vertragspartner Kaufmann, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist nach unserer Wahl das für unseren Geschäftssitz oder das für den Sitz des Vertragspartners örtlich zuständige Gericht. Im Übrigen besteht bei dem für unseren Geschäftssitz örtlich zuständigen Gericht ein Gerichtsstand, wenn der Vertragspartner nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist.
  4. Die Daten des Vertragspartners werden von uns für Zwecke der Vertragsabwicklung und der Kundenbetreuung gespeichert, verarbeitet und genutzt.

Jantzon Mineralöllogistik GmbH

 

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Wir sind aus­ge­zeich­net mit dem RAL Gü­te­zei­chen für Heiz­öl, Diesel und Biod­iesel.

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Jantzon & Hocke hat das Nachhaltigkeitszertifikat für flüssige Biomasse.

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Wir sind Markenvertriebspartner für Aral Kraftstoffe, Aral Heizöle und Aral Schmierstoffe.